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Welche Daten müssen im Batteriepass enthalten sein?

Fünf Datentypen bilden den Kern des Passes

Der Batteriepass enthält Daten zur Identifizierung, zu Materialien, Klimaauswirkungen, Leistung und Herkunft der Batterie. Anlage XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterienverordnung) listet auf, welche Daten dies genau sind. Grob gesagt fallen sie in fünf Gruppen auf: Daten, die die Batterie und das Batteriemodell identifizieren (und die die Verbindung zu den Daten herstellen, die sich in der Europäischen Batteriendatenbank befinden), Daten zur Materialzusammensetzung (Chemie, kritische Rohstoffe, Anteil des recycelten Materials), den CO2-Fußabdruck der Batterie, Informationen über Leistung und Haltbarkeit (wie Kapazität, erwartete Lebensdauer und Garantiebedingungen) und Informationen über die Herkunft von Rohstoffen im Rahmen von Sorgfaltsketten (Due Diligence). Darüber hinaus enthält es praktische Informationen für diejenigen, die die Batterie am Ende ihrer Lebensdauer sammeln, auseinanderbauen oder recyceln müssen. Ein Teil dieser Daten gilt für das Batteriemodell als Ganzes, ein anderer Teil ist spezifisch für die einzelne Batterie oder die Partie (Charge), in der sie hergestellt wurde.

Die Abgrenzung: für welche Batterien dies gilt

Diese Datenliste gilt für EV-Batterien, Batterien für leichte Fahrzeuge (LMT, wie E-Bikes und Roller) und Industriebatterien über 2 kWh. Für tragbare Verbraucherbatterien — die gewöhnliche AA-Batterie oder eine separate Powerbankzelle — gibt es keine Passanforderung und daher auch nicht diese Datenliste. Es gilt auch nicht, dass alle Daten aus Anlage XIII für alle sichtbar sein müssen: Artikel 77 der Batterienverordnung unterscheidet Nutzergruppen mit unterschiedlichem Zugriff, von der breiten Öffentlichkeit, die den QR-Code scannt, bis zu Marktakteuren, Notifizierungsstellen oder Aufsichtsbehörden, die mehr oder andere Daten einsehen können. Wer also denkt, dass der Pass ein einziges öffentliches Dokument mit allem darin für alle ist, muss diese Vorstellung korrigieren: Es ist eher eine mehrstufige Datenbasis mit einem Zugriffspunkt.

Die Frist: ab 18. Februar 2027

Die Verpflichtung zur Führung eines Batteriepasses tritt am 18. Februar 2027 in Kraft. Bis dahin besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Daten aus Anlage XIII digital über einen Pass offenzulegen. Das bedeutet nicht, dass bis dahin nichts getan werden muss: Hersteller und Importeure, die die Daten bereits sammeln und in Ordnung bringen, sind bei Inkrafttreten der Verpflichtung besser dran als diejenigen, die dies erst in letzter Minute tun. Ein festes späteres Datum als 18. Februar 2027 ist im Text der Verordnung nicht angegeben; festgestellt ist dieses Inkrafttreten für den Pass selbst, gekoppelt mit Artikel 77.

Was dies für denjenigen bedeutet, der eine Batterie auf den Markt bringt

Die Reihenfolge, in der dies normalerweise angegangen wird, beginnt mit der Feststellung, unter welche Kategorie die Batterie fällt — EV, LMT oder Industrie über 2 kWh — denn davon hängt ab, ob die Passanforderung anwendbar ist. Es folgt eine Bestandsaufnahme, welche Daten aus Anlage XIII bereits verfügbar sind, normalerweise beim Hersteller: Chemische Zusammensetzung, Kapazität und Lebensdauerdaten stammen normalerweise aus technischer Dokumentation, die bereits vorhanden ist. Daten über den Kohlenstofffußabdruck und die Herkunft von Rohstoffen im Rahmen von Due Diligence sind oft eine zusätzliche Aufgabe, da diese nicht immer standardmäßig in bestehender Produktdokumentation enthalten sind. Anschließend werden diese Daten zum Pass zusammengefasst, gekoppelt mit einer eindeutigen Kennung der Batterie oder des Batteriemodells, und über einen QR-Code auf oder bei der Batterie offengelegt. Wer diese Route erst kurz vor 18. Februar 2027 startet, läuft das Risiko, dass das Sammeln fehlender Daten — insbesondere bei Zulieferern weiter oben in der Kette — mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet.

Die Grundlage: Artikel 77 und Anlage XIII

Die Verpflichtung zur Führung eines Batteriepasses ergibt sich aus Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterienverordnung). Welche Daten dieser Pass genau enthalten muss, ist in Anlage XIII derselben Verordnung ausgearbeitet. Artikel 77 regelt darüber hinaus, wer welche Daten einsehen darf, während Anlage XIII die inhaltliche Liste bietet: von Identifikationsdaten bis Materialzusammensetzung, Kohlenstoff-Fußabdruck, Leistungsdaten und Informationen über die Herkunft von Rohstoffen. Beide Texte können über EUR-Lex abgerufen werden, wo die vollständige Verordnung veröffentlicht ist.

Wer jetzt schon beginnen möchte, tut gut daran, die eigene Produktdokumentation neben Anlage XIII zu legen und zu prüfen, welche Daten bereits feststehen und welche noch fehlen — insbesondere Daten über Kohlenstoff-Fußabdruck und Herkunft von Rohstoffen erfordern oft zusätzliche Recherchen bei Zulieferern. Batpas.eu stellt auf Basis der bereitgestellten Daten den Pass zusammen, hostet ihn über zehn Jahre und liefert den QR-Datenträger, der auf die Daten verweist.

Worauf dies basiert

Die Verordnung selbst steht auf EUR-Lex. Wir verweisen pro Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

Was Sie konkret tun müssen

Was von Ihnen erwartet wird

Anlage XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterienverordnung) listet auf, welche Daten der Batteriepass enthalten muss. Es handelt sich um eine umfangreiche Liste, die sich aus mehreren Kategorien zusammensetzt und zusammen ein vollständiges Bild der Batterie vermitteln soll: von der Identifikation über die Chemie bis hin zu Leistung und Recycling. Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterienverordnung) regelt, dass diese Daten über den QR-Code zugänglich gemacht werden. Für ein Unternehmen, das Batterien importiert oder auf den Markt bringt, bedeutet dies vor allem: Daten sammeln, die oft bereits beim Hersteller vorhanden sind, und diese strukturiert zusammenführen.

Identifikations- und Basisdaten

Jede Batterie, die einen Pass erhält, muss auf ein bestimmtes Modell oder bei Industrie- und EV-Batterien auf ein einzelnes Exemplar zurückführbar sein. Dies erfordert eine einheitliche Kennzeichnungsweise, Herstellungsdatum und -ort sowie eine Verknüpfung zwischen dem physischen Produkt und der digitalen Datei. Für einen Importeur von beispielsweise eintausendfünfhundert E-Bikes pro Jahr bedeutet dies, dass die Basisdaten pro Charge oder pro Seriennummer eindeutig mit den Unterlagen des Herstellers übereinstimmen müssen – nicht mit dem, was auf der Verpackung steht, da diese beiden Angaben in der Praxis noch zu oft auseinandergehen.

Zusammensetzung und Chemie

Die Verordnung verlangt Daten über die Materialzusammensetzung und die chemische Zusammensetzung der Batterie. Es geht um mehr als nur die Produktkategorie zu nennen: es geht um den Batterietyp und die verwendeten Materialien in ausreichendem Detail, um den Rest des Passes – vom CO2-Fußabdruck bis zur Recyclinganleitung – untermauern zu können. Wie dokumentiere ich die Batteriechemie im Batteriepasse? geht näher darauf ein, wie diese Daten praktisch erfasst werden, und welche Angaben über die Materialien in einer Batterie muss ich genau machen beschreibt, welches Detailniveau dabei erforderlich ist.

Recyceltes Material

Für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei verlangt Anlage XIII eine Angabe des Anteils recycelten Materials. Diese Ziffer stammt nicht aus einer Schätzung, sondern muss auf die Rohstoffherkunft zurückzuführen sein, wie sie der Hersteller liefert. Für ein Handelsunternehmen, das Batterien mehrerer Hersteller bezieht, bedeutet dies, dass diese Angabe pro Produktlinie – und manchmal pro Lieferant – separat angefordert und gespeichert werden muss, da sie pro Charge unterschiedlich ausfällt.

Leistung und Haltbarkeit

Kapazität, Nennspannung, erwartete Lebensdauer und vergleichbare Leistungsmerkmale gehören in den Pass. Diese Daten stammen in der Regel aus der technischen Dokumentation des Herstellers, müssen aber in der richtigen Form und Einheit übernommen werden. Welche Leistungs- und Nachhaltigkeitsdaten gehören in den Pass? arbeitet heraus, welche Felder dies genau sind.

Gesundheitszustand

Für Batterien, die bereits in Gebrauch sind – denken Sie an einen gebrauchten E-Bike-Akku oder eine Industriebatterie, die den Eigentümer wechselt – muss der aktuelle Gesundheitszustand transparent sein. Dies ist einer der wenigen Datenpunkte, die sich nach dem Verkauf noch ändern, was einen Prozess erfordert, der über das einmalige Ausfüllen hinausgeht. Was ist der Gesundheitszustand einer Batterie und warum muss er enthalten sein? beschreibt, was dieser Begriff bedeutet und wann er relevant wird.

Sicherheit und Gefahrstoffe

Der Pass enthält auch Sicherheitsinformationen und eine Aufstellung der in der Batterie verarbeiteten Gefahrstoffe. Für Maschinenbauer, die Batterien in eigene Geräte einbauen, ist dies ein Datenpunkt, der auch mit der eigenen technischen Dokumentation verbunden ist. Welche Sicherheitsinformationen müssen im Batteriepasse enthalten sein? und Welche Gefahrstoffe muss ich im Batteriepasse melden? gehen hier näher darauf ein.

CO2-Fußabdruck

Anlage XIII verlangt eine Angabe des CO2-Fußabdrucks der Batterie, aufgebaut aus dem Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zur Produktion. Dies ist einer der rechnerisch aufwändigsten Teile des Passes, und Wie bestimme ich den CO2-Fußabdruck einer Batterie? beschreibt, wie diese Berechnung in der Praxis aufgebaut wird.

Sammlung und Lebenszyklusende

Abschließend enthält der Pass Informationen zur Sammlung, Demontage und dem Recycling: wie die Batterie am Ende ihrer Lebensdauer behandelt werden muss und welche Schritte damit verbunden sind. Welche Daten über Erfassung und Recycling gehören in den Batteriepasse? arbeitet diesen Bereich weiter aus.

Wo es in der Praxis schiefgeht

Eine häufig vorkommende Situation ist, dass ein Importeur zwar ein technisches Datenblatt des Herstellers erhält, dieses Datenblatt aber nicht alle Felder des Anhangs XIII abdeckt — der CO2-Fußabdruck oder der Recycling-Anteil fehlt beispielsweise, weil der Hersteller dies noch nicht standardmäßig erfasst. Eine andere Situation: Daten werden pro Produktlinie generisch ausgefüllt, während der Gesundheitszustand gerade pro einzelnem Akku erfasst werden muss, sobald dieser in Gebrauch ist. Es kommt auch vor, dass ein Unternehmen die Materialzusammensetzung zwar intern hat, aber in einer Form, die nicht mit dem entspricht, was der QR-Datenträger braucht — mit Verzögerungen bei der Bereitstellung des Passes zur Folge. Eine vierte Situation ist, dass gefährliche Stoffe zwar im Sicherheitsdatenblatt stehen, aber nicht ins Pasportformat übertragen worden sind, wodurch diese beiden Dokumente auseinanderdriften.

Was Sie dokumentieren können

  • Ein Überblick pro Produktlinie über welche Daten aus Anhang XIII bereits beim Hersteller verfügbar sind und welche noch angefordert werden müssen.
  • Ein festes Anforderungsformat gegenüber Herstellern oder Lieferanten, so dass Daten in einer brauchbaren und konsistenten Form eingehen.
  • Eine interne Absprache darüber, wer dafür verantwortlich ist, Daten aktuell zu halten, die sich ändern können, wie der Gesundheitszustand — siehe auch Wie oft muss ich die Daten im Batteriepasse aktualisieren?.
  • Ein Überblick darüber, welche Daten öffentlich zugänglich sind und welche auf spezifische Parteien beschränkt bleiben, mit einem Verweis auf Wer darf welche Daten aus dem Batteriepasse einsehen? und Muss ich geschäftssensible Daten im Batteriepasse öffentlich machen?.
  • Ein Archiv der zugrundeliegenden Quelldateien pro Charge oder Seriennummer, so dass ein Datum im Pass immer auf die ursprüngliche Angabe des Herstellers zurückgeführt werden kann.

Dies ist keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Regelung, auf der diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Wenn Sie Zweifel an Ihrem eigenen Fall haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Geschrieben mit KI auf Grundlage der obigen Quellen, überprüft durch eine Person am 2026-08-22. Stimmt etwas nicht? Teilen Sie es mit — Korrektionen haben Vorrang.